WIR HELFEN IHNEN WEITER

Abfallbeauftragter

Abfallmanagement nach § 59 Kreislaufwirtschafts-

gesetz (KrWG)

Nachdem wir Sie dabei unterstützt haben, zu ermitteln, was Sie wollen, werden wir gemeinsam den besten Weg finden, um es zu erreichen. 

Im Abfallmanagement nach § 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) liegt der Schwerpunkt auf Abfallkonzepten, Nachweisführung (NachwV, AVV) sowie der Schulung von Mitarbeitenden im sicheren und umweltgerechten Umgang mit Abfällen.

Umweltmanagementsysteme (ISO 14001 / EMAS)
Abfall- und Gefahrstoffmanagement
Rechtskataster und Umweltrechts-Compliance

Abfall- und Recyclingquote, Energie- und Emissionsbilanz, Audit-Ergebnisse und Abweichungsmanagement.