WIR HELFEN IHNEN WEITER
Abfallbeauftragter
Abfallmanagement nach § 59 Kreislaufwirtschafts-
gesetz (KrWG)
Nachdem wir Sie dabei unterstützt haben, zu ermitteln, was Sie wollen, werden wir gemeinsam den besten Weg finden, um es zu erreichen.
Im Abfallmanagement nach § 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) liegt der Schwerpunkt auf Abfallkonzepten, Nachweisführung (NachwV, AVV) sowie der Schulung von Mitarbeitenden im sicheren und umweltgerechten Umgang mit Abfällen.





